des Kleinunternehmens Stkzhl1, Inhaber: Felix Trepte, Querstraße 18, 42859 Remscheid]
Stand: 11.2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen CAD-Konstruktion, technische Beratung, Produktentwicklung, Erstellung von Prototypen sowie 3D-Druck.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils schriftlich geschlossenen Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aufgrund fehlender oder unvollständiger Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist gemäß § 19 UStG als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Die Rechnungsbeträge enthalten daher keine Umsatzsteuer.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
§ 6 Leistungszeit, Verzug und höhere Gewalt
(1) Leistungsfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Stromausfälle, Naturkatastrophen, Lieferverzögerungen von Zulieferern), verlängern die Liefer- oder Leistungsfrist angemessen.
(3) Schadensersatzansprüche wegen Verzuges sind ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 7 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung bleiben alle Arbeitsergebnisse, CAD-Daten, Modelle und Zeichnungen Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Daten und Konstruktionen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung seiner Leistungen gemäß den anerkannten Regeln der Technik.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich zu rügen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – in diesem Fall jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
